Über diese Seite finden Sie Hinweise und Links zur Berechnung und Einkommensgrenze auch für Rentner. Außerdem können Sie auf der Startseite das Formular bzw. den Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung herunterladen.
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Für die genaue gesetzliche Regelung zum Antrag auf eine NV-Bescheinigung können Sie im Einkommensteuergesetz unter § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nachschauen. Wegen der zumeist geringen Besteuerungsanteile bei den Renteneinkünften kommt eine NV-Bescheinigung oftmals auch bei Rentnern in Betracht.
Der Antrag auf eine NV-Bescheinigung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Kapitalerträge und das übrige zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen. Es muss also anzunehmen sein, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG keine Steuer entstehen wird. Dabei sind auch etwa der Sparerpauschbetrag, weitere Freibeträge oder etwaige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
Beispiel (Einzelveranlagung): Liegt das übrige zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung möglicher Freibeträge, Sonderausgaben etc. bei 8.000 Euro und die Kapitalerträge bei 2.000 Euro., so ergäbe sich nach Abzug des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (ab 2023 1.000 Euro) ein zu versteuerndes Einkommen von 9.199 Euro, welches damit über dem Grundfreibetrag (in 2024: 11.604 Euro) liegt. In diesem Fall würde daher Steuer entstehen.
Zu beachten ist in diesem Beispiel, dass der Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt wurde. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag für Rentner ab einer bestimmten Altersgrenze. Der Altersentlastungsbetrag soll leider nach Auffassung der Finanzverwaltung für Einkünfte, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht zum tragen kommen (R 24a Abs. 1 S. 2 EStÄR 2012).
Achtung Rentner: Für Rentner ist bei einem Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung unter anderem zu beachten, dass bei dem zu versteuernden Einkommen in den meisten Fällen nicht der volle Betrag der Rente zu berücksichtigen ist. Es sei daher auf die Links zur Steuererklärung für Rentner oder Rentenbesteuerung.biz hingewiesen.
Das Nichtveranlagungsbescheinigung-Formular können Sie auf der Startseite herunterzuladen. Dort finden Sie auch einen Link für eine Formatvorlage zum Freistellungsauftrag.
Damit das Finanzamt die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte des Antragstellers einschätzen kann, sind auf dem amtlichen Vordruck alle voraussichtlichen Einkünfte anzugeben. Im Formular für die NV-Bescheinigung müssen dem Finanzamt daher neben den persönlichen Angaben auf der 2. Seite zunächst Informationen zu den 7 Einkunftsarten mitgeteilt werden. Hierzu zählen etwa die Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit. Weiterhin müssen natürlich auch die Höhe der Kapitaleinkünfte oder bei Rentnern zudem die Höhe und Art der Renten mitgeteilt werden. Der Sparerpauschbetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Weitere Informationen zu den Eingabeerfordernissen wie z.B. zur Angabe von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.können Sie dem Nichtveranlagungsbescheinigung-Formular entnehmen.